Europawahl

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelung zur Europawahl: 

Das Europäische Parlament ist das gesetzgebende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Straßburg. Es setzt sich aus höchstens 750 Vertreterinnen und Vertretern der Unionsbürger/-innen zusammen, zuzüglich des Präsidenten. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete.

Weiterführende Informationen: