Wahlraum

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Einrichtung des Wahlraums

Aufgrund der Pandemielage ist der Ablauf geringfügig anders als nach den kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehen!

Die Einrichtung des Wahlraums könnte wie vorstehend dargestellt aussehen:

  1. Ausgabe des Stimmzettels an den Wähler (ggf. unter Vorlage/Prüfung der Wahlbenachrichtigung).
  2. Ankreuzen des Stimmzettels in der Wahlkabine durch den Wähler.
  3. Überprüfung der Wahlberechtigung durch den Schriftführer (Abgleich der Angaben auf der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises mit dem Wählerverzeichnis).
  4. Einwurf des gefalteten Stimmzettels in die Wahlurne durch den Wähler und Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis durch den Schriftführer.