Rat der Stadt

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Rat der Stadt (oder der Gemeinde) ist die kommunale Volksvertretung. Die Größe orientiert sich an der Einwohnerzahl. Hier werden politische Entscheidungen über grundlegende Belange der Gemeinde getroffen, Satzungen erlassen und die Verwaltung überwacht. Dem Rat stehen (Ober-) Bürgermeister/innen vor und sind in dieser Funktion auch die Dienstaufsicht für alle öffentlichen Beschäftigten der Gemeinde.